Gesetze / Landesrecht Bayern / Erlass über das Ordensstatut des Bayerischen Verdienstordens 31. August 1957
BayVerdOStatErl§ 4
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BayVerdOStatErl/4#abs-1 (1) Von der Staatskanzlei wird über alle mit dem Orden Ausgezeichneten eine Ordensmatrikel geführt und zusammen mit allen auf den Orden bezüglichen Urkunden und Unterlagen im Ordensarchiv aufbewahrt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BayVerdOStatErl/4#abs-2 (2) In der Ordensmatrikel sind die Ordensinhaber mit Namen und Anschrift unter Angabe des Tages der Verleihung vorgetragen.