Gesetze / Landesrecht Bayern / Erlass über das Ordensstatut des Bayerischen Verdienstordens 31. August 1957
BayVerdOStatErl§ 2
Stand: 25.08.2026
Die Verleihungsurkunde wird vom Ministerpräsidenten ausgefertigt. Sie ist mit dem großen Staatssiegel zu versehen. Abschriften des Gesetzes über den Bayerischen Verdienstorden und dieses Erlasses sind ihr angeheftet.
[Amtl. Anm.:] BayRS 1132-1-S