Gesetze / Landesrecht Bayern / Erlass über das Ordensstatut des Bayerischen Verdienstordens 31. August 1957

BayVerdOStatErl

§ 1

Stand: 25.08.2026

Bayern

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BayVerdOStatErl/1#abs-1 (1) Die Vorschläge auf Verleihung des Ordens sind der Staatskanzlei zuzuleiten. Sie enthalten:

1. Vor- und Familiennamen, Geburtstag, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Beruf im Zeitpunkt des Vorschlags und Anschrift sowie einen kurzen Lebenslauf des Vorgeschlagenen;

2. Angaben über in- und ausländische Auszeichnungen, Titel und Ehrenstellungen des Vorgeschlagenen;

3. eine ausführliche Begründung des Vorschlags.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BayVerdOStatErl/1#abs-2 (2) Die Staatskanzlei legt die Vorschläge mit ihrer Stellungnahme dem Ordensbeirat vor.

§ 2