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# § 1 BayVerdOStatErl (Bayern)

Erlass über das Ordensstatut des Bayerischen Verdienstordens 31. August 1957  
Landesrecht Bayern  
Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Vorschläge auf Verleihung des Ordens sind der Staatskanzlei zuzuleiten. Sie enthalten:

1. Vor- und Familiennamen, Geburtstag, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Beruf im Zeitpunkt des Vorschlags und Anschrift sowie einen kurzen Lebenslauf des Vorgeschlagenen;

2. Angaben über in- und ausländische Auszeichnungen, Titel und Ehrenstellungen des Vorgeschlagenen;

3. eine ausführliche Begründung des Vorschlags.

(2) Die Staatskanzlei legt die Vorschläge mit ihrer Stellungnahme dem Ordensbeirat vor.

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Zitiervorschlag: § 1 BayVerdOStatErl (Bayern)

Quelle: bayernrecht, abgerufen 25.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bayerische Gesetz- und Verordnungsblatt (verkuendung-bayern.de: https://www.verkuendung-bayern.de)

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