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§ 1 BayVerdOStatErl (Bayern)

Erlass über das Ordensstatut des Bayerischen Verdienstordens 31. August 1957

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Vorschläge auf Verleihung des Ordens sind der Staatskanzlei zuzuleiten. Sie enthalten:

1. Vor- und Familiennamen, Geburtstag, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Beruf im Zeitpunkt des Vorschlags und Anschrift sowie einen kurzen Lebenslauf des Vorgeschlagenen;

2. Angaben über in- und ausländische Auszeichnungen, Titel und Ehrenstellungen des Vorgeschlagenen;

3. eine ausführliche Begründung des Vorschlags.

(2) Die Staatskanzlei legt die Vorschläge mit ihrer Stellungnahme dem Ordensbeirat vor.