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BayUniKlinGArt 25 Zusammensetzung des Stiftungsrats
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BayUniKlinG/25#abs-1 (1) Dem Stiftungsrat gehören an:
1. die Staatsministerin oder der Staatsminister für Wissenschaft und Kunst sowie eine Vertreterin oder ein Vertreter des Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie,
2. die Präsidentinnen oder Präsidenten der Ludwig-Maximilians-Universität München und der Technischen Universität München sowie
3. die wissenschaftliche Geschäftsführerin oder der wissenschaftliche Geschäftsführer des Helmholtz Zentrums München.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BayUniKlinG/25#abs-2 (2) Die Staatsministerin oder der Staatsminister für Wissenschaft und Kunst führt den Vorsitz.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BayUniKlinG/25#abs-3 (3) Die Mitglieder des Stiftungsrats können sich durch eine vom jeweiligen Mitglied benannte und einer der in Abs. 1 genannten Institutionen angehörende Person vertreten lassen.