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BayUniKlinGArt 26 Aufgaben des Stiftungsrats
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BayUniKlinG/26#abs-1 (1) Der Stiftungsrat überwacht die Tätigkeit des Stiftungsvorstands und entscheidet in allen Angelegenheiten von besonderer oder grundsätzlicher Bedeutung. Näheres dazu regelt die Satzung.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BayUniKlinG/26#abs-2 (2) Der oder die Vorsitzende des Stiftungsrats vertritt die Stiftung bei Rechtsgeschäften mit dem Stiftungsvorstand oder einzelnen Mitgliedern des Stiftungsvorstands.