Gesetze / Landesrecht Bayern / BayTierZV · GVBl. S. 46, BayRS 7824-3-L
Verordnung über den Vollzug des Tierzuchtrechts
11 Normen · Ausgangsfassung vom 12.02.2008 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Durchführung von Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen, Veröffentlichung von Ergebnissen
- § 2 Zuchtbücher im Bereich der Pferdezucht
- § 3 Herkunftsvergleiche bei Wirtschaftsgeflügel
- § 4 Prüfung auf Eignung und Leistung bei Bienenköniginnen, Anerkennung von Bienenbelegstellen
- § 5 Prüfungsausschüsse für Lehrgänge über künstliche Besamung und über Embryotransfer
- § 6 Vorbereitung der Abschlussprüfung
- § 7 Durchführung der Abschlussprüfung
- § 8 Bewertung, Feststellung des Prüfungsergebnisses, Prüfungszeugnis und Wiederholungsprüfung
- § 9 Prüfungsordnung für Kurzlehrgänge über künstliche Besamung
- § 10 Verweisungen
- § 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Schlussformel
- Anlage Anlage (zu § 1)
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
04.06.2024 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch § 1 Abs. 73 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl. S. 98)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.