Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerische Tierzuchtverordnung
BayTierZV§ 2 Zuchtbücher im Bereich der Pferdezucht
Stand: 25.08.2026
Das bei Inkrafttreten des Tierzuchtgesetzes vom Haupt- und Landgestüt Schwaiganger geführte Buch der Zuchttiere eines Reinzuchtprogramms für Pferde gilt als Zuchtbuch im Sinn der tierzuchtrechtlichen Vorschriften.