Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerische Sachbezugsverordnung
BaySachbezV§ 2 Sonderregelung für Beamte und Beamtinnen der Bayerischen Bereitschaftspolizei
Stand: 25.08.2026
Für Polizeivollzugsbeamte und Polizeivollzugsbeamtinnen der Bayerischen Bereitschaftspolizei in Ausbildung, die zur Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung verpflichtet sind, beträgt der Sachbezugswert
an den Standorten der Bereitschaftspolizei
1.
für das Frühstück
2,20 €,
2.
für das Mittagessen
4,00 €,
3.
für das Abendessen
2,80 €,
4.
für die volle Tagesverpflegung
9,00 €,