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§ 2 BaySachbezV (Bayern) — Sonderregelung für Beamte und Beamtinnen der Bayerischen Bereitschaftspolizei

Bayerische Sachbezugsverordnung

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für Polizeivollzugsbeamte und Polizeivollzugsbeamtinnen der Bayerischen Bereitschaftspolizei in Ausbildung, die zur Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung verpflichtet sind, beträgt der Sachbezugswert

an den Standorten der Bereitschaftspolizei

1.

für das Frühstück

2,20 €,

2.

für das Mittagessen

4,00 €,

3.

für das Abendessen

2,80 €,

4.

für die volle Tagesverpflegung

9,00 €,