Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz BayRS 2128-2-A/G
BayPsychKHGArt. 31 Datenschutz
Stand: 01.04.2026
Art. 34 des Bayerischen Maßregelvollzugsgesetzes gilt entsprechend.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu Art. 31 BayPsychKHG →
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- VGH Bayern, 05.11.2024 – 24 CS 24.948Zitiert von 8
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