Gesetze / Landesrecht Bayern / BayPetG · GVBl. S. 544, BayRS 1100-5-I
Gesetz über die Behandlung von Eingaben und Beschwerden an den Bayerischen Landtag nach Art. 115 der Verfassung
8 Normen · Ausgangsfassung vom 09.08.1993 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- Art. 1 Petitionsberechtigung
- Art. 2 Ausübung des Rechts
- Art. 3 Wirkung der Einreichung einer Petition
- Art. 4 Vorprüfung
- Art. 5 Zuständigkeit
- Art. 6 Aufklärung des Sachverhalts
- Art. 7 Zeitliche Behandlung der Petitionen
- Art. 8 Inkrafttreten
- Schlussformel
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
26.07.2006 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Juli 2006 (GVBl. S. 366)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.