Gesetze / Landesrecht Bayern / Satzung für den Bayerischen Naturschutzfonds

BayNatSchFS

§ 3 Gemeinnützigkeit

Stand: 25.08.2026

Bayern

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BayNatSchFS/3#abs-1 (1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BayNatSchFS/3#abs-2 (2) Die Verwaltung des Stiftungsvermögens richtet sich nach dem Bayerischen Stiftungsgesetz (BayStG).

§ 2 § 4