Gesetze / Landesrecht Bayern / Gesetz über die Entschädigung der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs
BayMdVfGHEntschGArt 3
Stand: 25.08.2026
Die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs erhalten für die Teilnahme an einer Sitzung je Sitzungstag ein Sitzungsgeld von 200 €.