Die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs erhalten für die Teilnahme an einer Sitzung je Sitzungstag ein Sitzungsgeld von 200 €.
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Die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs erhalten für die Teilnahme an einer Sitzung je Sitzungstag ein Sitzungsgeld von 200 €.