Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Maßregelvollzugsgesetz
BayMRVGArt 38 Trennung des Vollzugs
Stand: 25.08.2026
Die gemeinsame Zimmerbelegung mit anderen untergebrachten Personen ist nur mit Zustimmung der einstweilig untergebrachten Person oder aus wichtigem Grund zulässig.