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Art 38 BayMRVG (Bayern) — Trennung des Vollzugs

Bayerisches Maßregelvollzugsgesetz

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die gemeinsame Zimmerbelegung mit anderen untergebrachten Personen ist nur mit Zustimmung der einstweilig untergebrachten Person oder aus wichtigem Grund zulässig.