Gesetze / Landesrecht Bayern / Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag
BayLTGeschO§ 150 Beschlussempfehlung und Bericht des federführenden Ausschusses
Stand: 25.08.2026
Nach Abschluss der Ausschussberatungen wird eine endgültige Beschlussempfehlung vom federführenden Ausschuss erstellt. Der Beschlussempfehlung wird ein schriftlicher Kurzbericht über den Beratungsablauf, das Abstimmungsverhalten in den Ausschüssen sowie über etwaige abweichende Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse bzw. des endberatenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration angefügt.