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BayLTGeschO

§ 150 Beschlussempfehlung und Bericht des federführenden Ausschusses

Stand: 25.08.2026

Bayern

Nach Abschluss der Ausschussberatungen wird eine endgültige Beschlussempfehlung vom federführenden Ausschuss erstellt. Der Beschlussempfehlung wird ein schriftlicher Kurzbericht über den Beratungsablauf, das Abstimmungsverhalten in den Ausschüssen sowie über etwaige abweichende Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse bzw. des endberatenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration angefügt.

§ 149 § 151