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§ 150 BayLTGeschO (Bayern) — Beschlussempfehlung und Bericht des federführenden Ausschusses

Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Nach Abschluss der Ausschussberatungen wird eine endgültige Beschlussempfehlung vom federführenden Ausschuss erstellt. Der Beschlussempfehlung wird ein schriftlicher Kurzbericht über den Beratungsablauf, das Abstimmungsverhalten in den Ausschüssen sowie über etwaige abweichende Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse bzw. des endberatenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration angefügt.