nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 150 BayLTGeschO (Bayern) — Beschlussempfehlung und Bericht des federführenden Ausschusses

Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag  
Landesrecht Bayern  
Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Nach Abschluss der Ausschussberatungen wird eine endgültige Beschlussempfehlung vom federführenden Ausschuss erstellt. Der Beschlussempfehlung wird ein schriftlicher Kurzbericht über den Beratungsablauf, das Abstimmungsverhalten in den Ausschüssen sowie über etwaige abweichende Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse bzw. des endberatenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration angefügt.

---

Zitiervorschlag: § 150 BayLTGeschO (Bayern)

Quelle: bayernrecht, abgerufen 25.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bayerische Gesetz- und Verordnungsblatt (verkuendung-bayern.de: https://www.verkuendung-bayern.de)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/BayLTGeschO/150

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: verkuendung-bayern.de
