nu:legal · recht.nulegal.eu

Art 25a BayLBG (Bayern) — Studium nach früherem Recht

Bayerisches Lehrerbildungsgesetz

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für Studierende des Lehramts für Sonderpädagogik, die spätestens im Wintersemester 2019/2020 ihr Studium erstmalig aufgenommen haben, ist Art. 13 Nr. 2 in der bis zum 30. November 2019 geltenden Fassung weiter anzuwenden.