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Art 13 BayLBG (Bayern) — Lehramt für Sonderpädagogik

Bayerisches Lehrerbildungsgesetz

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Studium für das Lehramt für Sonderpädagogik umfaßt:

1. das erziehungswissenschaftliche Studium,

2. das Studium von zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen,

3. das Studium

a) der Didaktik der Grundschule oder

b) der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule einschließlich der fachwissenschaftlichen Grundlagen.