nu:legal · recht.nulegal.eu

Art 11 BayLBG (Bayern) — Lehramt an Gymnasien

Bayerisches Lehrerbildungsgesetz

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Studium für das Lehramt an Gymnasien umfaßt:

1. das erziehungswissenschaftliche Studium,

2. das vertiefte Studium von zwei Unterrichtsfächern. Das vertiefte Studium eines Unterrichtsfachs kann durch das Studium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt ersetzt werden.