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BayJAVollzG

Art 37 Jugendarrest neben Jugendstrafe

Stand: 25.08.2026

Bayern

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BayJAVollzG/37#abs-1 (1) Bei der Gestaltung des Vollzugs des Jugendarrestes neben Jugendstrafe nach § 16a JGG sind insbesondere bei den Einzel- und Gruppenmaßnahmen nach Art. 3 Abs. 2 Satz 1 die in § 16a Abs. 1 Nr. 1 bis 3 JGG genannten Anordnungsgründe zu berücksichtigen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BayJAVollzG/37#abs-2 (2) Für den Vollzug des Jugendarrestes neben Jugendstrafe in Form eines Freizeit- oder Kurzarrestes gilt zusätzlich Art. 35. Ein Schlussbericht nach Art. 25 Abs. 1 soll erstellt werden.

Art 36 Art 37a