Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerische Hochschullehrernebentätigkeitsverordnung
BayHSchLNV§ 30 Erlaß von Verwaltungsvorschriften
Stand: 25.08.2026
Die zur Durchführung dieser Verordnung erforderlichen allgemeinen Verwaltungsvorschriften erläßt das Staatsministerium im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat.