Gesetze / Landesrecht Bayern / BayGAPV · GVBl. S. 184, BayRS 7841-2-L

Verordnung zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik

12 Normen · Ausgangsfassung vom 02.06.2005 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Regelzuständigkeiten der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
  3. § 2 Vor-Ort-Kontrollen
  4. § 3 Soziale Konditionalität
  5. § 4 Einhaltung der Grundanforderungen an die Betriebsführung und der Standards für die Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand
  6. § 5 Erhaltung einer landwirtschaftlichen Fläche
  7. § 6 Erhaltung von Dauergrünland
  8. § 7 Informations-, Mitteilungs- und Bereitstellungspflichten
  9. § 8 Flächenidentifizierung und Mindestgröße landwirtschaftlicher Parzellen
  10. § 9 Mindestschutz von Feuchtgebieten und Mooren
  11. § 10 Zulässige Arten für Saatgutmischungen und Kennarten für artenreiches Dauergrünland
  12. § 11 Übergangsvorschrift
  13. § 12 Inkrafttreten
  14. Schlussformel
  15. Anlage 1 (zu § 10 Abs. 1) Unzulässige Arten für Saatgutmischungen bei Blühstreifen oder -flächen
  16. Anlage 2 (zu § 10 Abs. 2) Kennarten oder Kennartengruppen des artenreichen Grünlandes

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    20.05.2025 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch § 1 der Verordnung vom 20. Mai 2025 (GVBl. S. 158)

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.