Gesetze / Landesrecht Bayern / BayGAPV · GVBl. S. 184, BayRS 7841-2-L
Verordnung zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik
12 Normen · Ausgangsfassung vom 02.06.2005 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Regelzuständigkeiten der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
- § 2 Vor-Ort-Kontrollen
- § 3 Soziale Konditionalität
- § 4 Einhaltung der Grundanforderungen an die Betriebsführung und der Standards für die Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand
- § 5 Erhaltung einer landwirtschaftlichen Fläche
- § 6 Erhaltung von Dauergrünland
- § 7 Informations-, Mitteilungs- und Bereitstellungspflichten
- § 8 Flächenidentifizierung und Mindestgröße landwirtschaftlicher Parzellen
- § 9 Mindestschutz von Feuchtgebieten und Mooren
- § 10 Zulässige Arten für Saatgutmischungen und Kennarten für artenreiches Dauergrünland
- § 11 Übergangsvorschrift
- § 12 Inkrafttreten
- Schlussformel
- Anlage 1 (zu § 10 Abs. 1) Unzulässige Arten für Saatgutmischungen bei Blühstreifen oder -flächen
- Anlage 2 (zu § 10 Abs. 2) Kennarten oder Kennartengruppen des artenreichen Grünlandes
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
20.05.2025 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch § 1 der Verordnung vom 20. Mai 2025 (GVBl. S. 158)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.