Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Fischereigesetz
BayFiGArt. 63 Schriftform und Bekanntgabe
Stand: 01.01.2025
Sind bei Entscheidungen nach diesem Gesetz mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.