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Art. 63 BayFiG (Bayern) — Schriftform und Bekanntgabe

Bayerisches Fischereigesetz

Landesrecht Bayern

Stand: 01.01.2025 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Sind bei Entscheidungen nach diesem Gesetz mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.