Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Bibliothekswesen (FachV-Bibl)FachV-Bibl BayRS 2038-3-1-10-I/WK
BayFachVBibl§ 43 Fachtheoretische Ausbildung
Stand: 25.08.2026
In der fachtheoretischen Ausbildung sind die Referendare und Referendarinnen verpflichtet, an den Ausbildungsveranstaltungen wie insbesondere Kursen, Übungen, Seminaren und Exkursionen teilzunehmen und die gestellten Referate und geforderten gleichwertigen Leistungen anzufertigen.