Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen
BayEUGArt. 35 Schulpflicht
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BayEUG/35#abs-1 (1) Wer die altersmäßigen Voraussetzungen erfüllt und in Bayern seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder in einem Berufsausbildungsverhältnis oder einem Beschäftigungsverhältnis steht, unterliegt der Schulpflicht (Schulpflichtiger). Schulpflichtig im Sinn des Satzes 1 ist auch, wer
1. eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz (AsylG) besitzt,
2. eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 oder § 24 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) wegen des Krieges in seinem Heimatland oder nach § 25 Abs. 4 Satz 1 oder Abs. 5 AufenthG besitzt,
3. eine Duldung nach § 60a AufenthG besitzt oder
4. vollziehbar ausreisepflichtig ist, auch wenn eine Abschiebungsandrohung noch nicht oder nicht mehr vollziehbar ist,
unabhängig davon, ob er selbst die Voraussetzungen der Nrn. 1 bis 4 erfüllt oder nur einer seiner Erziehungsberechtigten; in den Fällen der Nrn. 1 und 2 beginnt die Schulpflicht drei Monate nach dem Zuzug aus dem Ausland. Völkerrechtliche Abkommen und zwischenstaatliche Vereinbarungen bleiben unberührt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BayEUG/35#abs-2 (2) Die Schulpflicht dauert zwölf Jahre, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BayEUG/35#abs-3 (3) Die Schulpflicht gliedert sich in die Vollzeitschulpflicht und die Berufsschulpflicht.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BayEUG/35#abs-4 (4) Die Erziehungsberechtigten müssen minderjährige Schulpflichtige bei der Schule anmelden, an der die Schulpflicht erfüllt werden soll; volljährige Schulpflichtige haben sich selbst anzumelden. Die gleiche Verpflichtung trifft die Ausbildenden und Arbeitgeber sowie die von ihnen Beauftragten für die bei ihnen beschäftigten Berufsschulpflichtigen.
Wird zitiert von 12 Entscheidungen zu Art. 35 BayEUG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG München, 18.02.2025 – M 3 K 21.6485
- VGH Bayern, 08.07.2025 – 7 BV 21.336
- VG Bayreuth, 27.01.2022 – B 3 S 22.43Zitiert von 1
- VGH Bayern, 13.01.2022 – 7 CE 21.2740Zitiert von 1
- VGH Bayern, 07.01.2022 – 7 CS 21.3152Zitiert von 10
- VGH Bayern, 12.04.2021 – 20 NE 21.926Infektionsschutz: Erfolgloser Eilantrag auf Außervollzugsetzung der Testobliegenheit für die Teilnahme am Präsenzunterricht an Schulen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 25
Zuletzt entschieden
- VGH Bayern, 11.03.2025 – 7 CE 24.1652
- BayObLG, 28.03.2024 – 201 ObOWi 141/24Infektionsschutzgesetz: Verfassungsmäßigkeit der bußgeldbewehrten Nachweispflicht zum Schutz gegen Masern; Tateinheit beim Nichtvorlegen der Nachweise für zwei Kinder Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 14
- VG Ansbach, 13.12.2023 – AN 2 V 23.2521Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art. 35 BayEUG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.