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BayEUG

Art 117 Bayerisches Landesamt für Schule

Stand: 25.08.2026

Bayern

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BayEUG/117#abs-1 (1) Es besteht ein Bayerisches Landesamt für Schule mit Sitz in Gunzenhausen. Es ist dem Staatsministerium unmittelbar nachgeordnet.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BayEUG/117#abs-2 (2) Nach Maßgabe gesonderter Vorschriften erfüllt es landesweit insbesondere Aufgaben der schulischen Personalverwaltung, Schulfinanzierung, Zeugnisanerkennung sowie des Schulsports.

Art 116 Art 118