Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über die Bildung der Wahlorgane für die Wahl zum Deutschen Bundestag
BayBTWahlOrgV§ 2
Stand: 25.08.2026
Das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ernennt den Landeswahlleiter und seinen Stellvertreter, die Regierungen ernennen die Kreiswahlleiter und deren Stellvertreter.