Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerische Bauordnung
BayBOArt. 67 Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BayBO/67#abs-1 (1) Hat eine Gemeinde ihr nach § 14 Abs. 2 Satz 2, § 22 Abs. 5 Satz 1, § 145 Abs. 1 Satz 2, § 173 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 BauGB oder nach Art. 63 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 1 erforderliches Einvernehmen rechtswidrig versagt und besteht ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Genehmigung, kann das fehlende Einvernehmen nach Maßgabe der Abs. 2 bis 4 ersetzt werden; in den Fällen des § 36 Abs. 1 Satz 1 und 2 BauGB ist das fehlende Einvernehmen nach Maßgabe von Abs. 2 bis 4 zu ersetzen. Außer in den Fällen des § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB besteht kein Rechtsanspruch auf Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BayBO/67#abs-2 (2) Art. 112 der Gemeindeordnung (GO) findet keine Anwendung.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BayBO/67#abs-3 (3) Die Genehmigung gilt zugleich als Ersatzvornahme im Sinn des Art. 113 GO; sie ist insoweit zu begründen. Entfällt die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage gegen die Genehmigung nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 oder Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), hat die Anfechtungsklage auch insoweit keine aufschiebende Wirkung, als die Genehmigung als Ersatzvornahme gilt.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BayBO/67#abs-4 (4) Die Gemeinde ist vor Erlass der Genehmigung anzuhören. Dabei ist ihr Gelegenheit zu geben, binnen angemessener Frist erneut über das gemeindliche Einvernehmen zu entscheiden.
Wird zitiert von 22 Entscheidungen zu Art. 67 BayBO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Ansbach, 29.01.2024 – AN 3 S 23.2625
- VG Würzburg, 10.07.2025 – W 5 K 24.1492
- VG Würzburg, 11.05.2023 – W 5 K 22.260
- VGH Bayern, 09.08.2021 – 15 CS 21.1636Zitiert von 7
- VG München, 02.10.2025 – M 1 S 25.1683Zitiert von 1
- VG Regensburg, 27.11.2025 – RO 2 K 23.2175
Zuletzt entschieden
- VGH Bayern, 02.02.2026 – 2 B 24.2129
- VGH Bayern, 20.01.2026 – 9 B 24.1997Zitiert von 1
- VGH Bayern, 18.12.2025 – 2 B 24.1968
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art. 67 BayBO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.