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Art 24 BayBG (Bayern) — Erlöschen des privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses zum Dienstherrn

Bayerisches Beamtengesetz

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Mit der Begründung des Beamtenverhältnisses erlischt ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn.