Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerische Agrarschulordnung
BayAgrSchO§ 80 Zugangsvoraussetzungen
Stand: 25.08.2026
Die Aufnahme in die Höhere Landbauschule setzt den Abschluss „Staatlich geprüfter Wirtschafter im Landbau“ oder „Staatlich geprüfte Wirtschafterin im Landbau“ oder einen gleichwertigen Abschluss voraus.