Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerische Agrarschulordnung
BayAgrSchO§ 81 Große Leistungsnachweise
Stand: 25.08.2026
In allen Pflichtfächern sind mindestens zwei große Leistungsnachweise, im Fach „Produktion und Betriebsführung“ sind mindestens acht große Leistungsnachweise zu erbringen.