Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerische Agrarschulordnung
BayAgrSchO§ 79 Bildungsdauer, Semestergestaltung
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BayAgrSchO/79#abs-1 (1) Der Unterricht umfasst ein Schuljahr mit 40 Unterrichtswochen in Vollzeitform. Die Unterrichtszeiten regelt das Staatsministerium.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BayAgrSchO/79#abs-2 (2) Die Zahl der Unterrichtsstunden ergibt sich aus der Stundentafel (Anlage 16).