Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerische Agrarschulordnung
BayAgrSchO§ 56 Praktische Prüfung, Berufs- und Arbeitspädagogik
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BayAgrSchO/56#abs-1 (1) Die praktische Prüfung im Fach „Betriebsmanagement“ findet am Ende des dritten Schuljahres statt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BayAgrSchO/56#abs-2 (2) Die praktische Prüfung im Fach „Berufs- und Arbeitspädagogik“ findet im dritten Schuljahr statt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BayAgrSchO/56#abs-3 (3) Für die Prüfung im Fach „Berufs- und Arbeitspädagogik“ ist § 38 entsprechend anzuwenden.