Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz
BayAbfGArt 24 Finanzielle Förderung durch die Kommunen
Stand: 25.08.2026
Die entsorgungspflichtigen Körperschaften sollen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel private Maßnahmen zur Abfallvermeidung, Schadstoffminimierung und Abfallverwertung unterstützen.