nu:legal · recht.nulegal.eu

Art 24 BayAbfG (Bayern) — Finanzielle Förderung durch die Kommunen

Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die entsorgungspflichtigen Körperschaften sollen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel private Maßnahmen zur Abfallvermeidung, Schadstoffminimierung und Abfallverwertung unterstützen.