§ 2 Antrag auf Notifizierung nach der Verordnung (EU) Nr. 305/2011
Stand: 15.01.2026
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- LG Mönchengladbach, 17.06.2015 – 4 S 141/14Zitiert von 1
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Dem Antrag auf Notifizierung nach Artikel 47 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 ist die in Artikel 47 Absatz 2 genannte Akkreditierungsurkunde der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH beizufügen.