Gesetze / Anordnung über Bauvorlagen, Bautechnische Prüfungen und Überwachung
BauVorl-/BauPrüf-/ÜbAO§ 7 Bauvorlagen beim Vorbescheid
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BauP%C3%9CAnO/7#abs-1 (1) Dem Antrag auf Erteilung eines Vorbescheids sind die Bauvorlagen beizufügen, die zur Beurteilung der durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen des Bauvorhabens erforderlich sind.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BauP%C3%9CAnO/7#abs-2 (2) § 1 Abs. 2 bis 6 gilt sinngemäß.