Gesetze / Anordnung über Bauvorlagen, Bautechnische Prüfungen und Überwachung

BauVorl-/BauPrüf-/ÜbAO

§ 7 Bauvorlagen beim Vorbescheid

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BauP%C3%9CAnO/7#abs-1 (1) Dem Antrag auf Erteilung eines Vorbescheids sind die Bauvorlagen beizufügen, die zur Beurteilung der durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen des Bauvorhabens erforderlich sind.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BauP%C3%9CAnO/7#abs-2 (2) § 1 Abs. 2 bis 6 gilt sinngemäß.

§ 6 § 8