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§ 7 BauPÜAnO — Bauvorlagen beim Vorbescheid

Anordnung über Bauvorlagen, Bautechnische Prüfungen und Überwachung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Dem Antrag auf Erteilung eines Vorbescheids sind die Bauvorlagen beizufügen, die zur Beurteilung der durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen des Bauvorhabens erforderlich sind.

(2) § 1 Abs. 2 bis 6 gilt sinngemäß.