Gesetze / Anordnung über Bauvorlagen, Bautechnische Prüfungen und Überwachung

BauVorl-/BauPrüf-/ÜbAO

§ 8 Bauvorlagen für Typengenehmigungen

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BauP%C3%9CAnO/8#abs-1 (1) Dem Antrag auf Erteilung der Typengenehmigung nach § 73 BauO brauchen nur die in § 1 Abs. 1 Ziffern 2., 3. und 4. genannten Bauvorlagen beigefügt zu werden.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BauP%C3%9CAnO/8#abs-2 (2) Die Bauvorlagen sind in dreifacher Ausfertigung einzureichen.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BauP%C3%9CAnO/8#abs-3 (3) § 1 Abs. 4 bis 6 gilt sinngemäß.

§ 7 § 9