Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Landesbauordnung 2018
BauO NRW 2018§ 31 Decken
Stand: 01.09.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BauO%20NRW%202018/31#abs-1 (1) Decken müssen als tragende und raumabschließende Bauteile zwischen Geschossen im Brandfall ausreichend lang standsicher und widerstandsfähig gegen die Brandausbreitung sein. Sie müssen
1. in Gebäuden der Gebäudeklasse 5 feuerbeständig,
2. in Gebäuden der Gebäudeklasse 4 hochfeuerhemmend und
3. in Gebäuden der Gebäudeklassen 2 und 3 feuerhemmend
sein. Satz 2 gilt
1. für Geschosse im Dachraum nur, wenn darüber Aufenthaltsräume möglich sind; § 29 Absatz 4 bleibt unberührt, und
2. nicht für Balkone und Altane, ausgenommen offene Gänge, die als notwendige Flure dienen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BauO%20NRW%202018/31#abs-2 (2) Im Kellergeschoss müssen Decken
1. in Gebäuden der Gebäudeklassen 3 bis 5 feuerbeständig und
2. in Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 feuerhemmend
sein. Decken müssen feuerbeständig sein
1. unter und über Räumen mit Explosions- oder erhöhter Brandgefahr, ausgenommen in Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 sowie
2. zwischen dem landwirtschaftlich oder vergleichbar genutzten Teil und dem Wohnteil eines Gebäudes.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BauO%20NRW%202018/31#abs-3 (3) Der Anschluss der Decken an die Außenwand ist so herzustellen, dass er den Anforderungen aus Absatz 1 Satz 1 genügt.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BauO%20NRW%202018/31#abs-4 (4) Öffnungen in Decken, für die eine Feuerwiderstandsfähigkeit vorgeschrieben ist, sind nur zulässig
1. in Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2,
2. innerhalb derselben Nutzungseinheit mit nicht mehr als insgesamt 400 m² in nicht mehr als zwei Geschossen oder
3. im Übrigen, wenn sie auf die für die Nutzung erforderliche Zahl und Größe beschränkt sind und Abschlüsse mit der Feuerwiderstandsfähigkeit der Decke haben.
Wird zitiert von 5 Entscheidungen zu § 31 BauO NRW 2018 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- OVG NRW, 19.04.2023 – 10 B 1240/22Zitiert von 4
- OVG NRW, 12.12.2025 – 10 B 1395/25Zitiert von 1
- OVG NRW, 11.04.2024 – 7 B 124/24Zitiert von 2
- VG Gelsenkirchen, 07.11.2022 – 6 L 612/22
- VG Gelsenkirchen, 06.05.2021 – 5 K 5497/19
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