§ 194 Verkehrswert
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 185
Nach Gewicht
- BVerwG, 21.06.2017 – 10 B 19/16Wertermittlung im Verfahren der Vermögenszuordnung
- OVG NRW, 23.01.2019 – 19 A 681/17Zitiert von 1
- VGH Bayern, 03.07.2025 – 13a B 25.224
- OVG Niedersachsen, 19.01.2001 – 8 L 1568/00Zitiert von 5
- BVerwG, 22.06.2015 – 4 B 64/14Zitiert von 6
- BVerwG, 22.06.2015 – 4 B 62/14
Zuletzt entschieden
- VG Gelsenkirchen, 21.04.2026 – 6 K 4422/23
- FG Berlin-Brandenburg, 11.02.2026 – 3 K 3103/23
- OLG Hamm, 12.01.2026 – 22 U 60/25Zitiert von 1
185 Entscheidungen zu § 194 BauGB →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 194 BauGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.