Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Beamtenzuständigkeitsverordnung MIL
BZVMIL§ 1 Übertragung der Ernennungsbefugnis
Stand: 02.08.2026
Dem Landesbetrieb Forst
sowie dem Landesamt für
Ländliche Entwicklung,
Landwirtschaft und Flurneuordnung wird die Befugnis zur
Ernennung der Beamten, denen ein Amt des einfachen, des mittleren, des gehobenen
Dienstes oder des höheren Dienstes der Besoldungsgruppen A 13 und A 14 verliehen
wird, übertragen.