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§ 1 BZVMIL (Brandenburg) — Übertragung der Ernennungsbefugnis

Beamtenzuständigkeitsverordnung MIL

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dem Landesbetrieb Forst

sowie dem Landesamt für

Ländliche Entwicklung,

Landwirtschaft und Flurneuordnung wird die Befugnis zur

Ernennung der Beamten, denen ein Amt des einfachen, des mittleren, des gehobenen

Dienstes oder des höheren Dienstes der Besoldungsgruppen A 13 und A 14 verliehen

wird, übertragen.