§ 44 Allgemeine Verwaltungsvorschriften
Stand: 10.06.2019
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erläßt mit Zustimmung des Bundesrates die zur Durchführung der §§ 15 bis 40 und 41a erforderlichen allgemeinen Verwaltungsvorschriften.
Änderungsverlauf
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31.08.2015 Ausfertigung
§ 44 geändert durch Artikel 413 des Gesetzes vom 31. August 2015 (BGBl. I 1474)
BGBl. 2015 I S. 1474
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31.10.2006 Ausfertigung
§ 44 geändert durch Artikel 213 des Gesetzes vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I 2407 686)
BGBl. 2006 I S. 2407
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29.10.2001 Ausfertigung
§ 44 geändert durch Artikel 204 des Gesetzes vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I 2785)
BGBl. 2001 I S. 2785
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.